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Qualitätssicherung der vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) akkreditierten Forschungsdatenzentren (FDZ)

Handreichung zu den Richtlinien zur Akkreditierung von Forschungsdatenzentren, zum Monitoring- und Evaluationsprozess und zum Beschwerdeverfahren

Publikationsdetails

Veröffentlichungsdatum:
27.06.2017
Nummer:
8(5)
DOI:
10.17620/02671.4
Zitationsvorschlag:
RatSWD [Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten] (2017): Qualitätssicherung der vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) akkreditierten Forschungsdatenzentren (FDZ). RatSWD Output 8(5). https://doi.org/10.17620/02671.4

Vorbemerkungen
In den Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften hat sich erfolgreich eine Forschungsdateninfrastruktur (FDI) in Form von Forschungsdatenzentren (FDZ) etabliert. Die FDZ ermöglichen der Wissenschaft einen flexiblen und umfangreichen Datenzugang für die empirische Forschung. Dabei garantieren sie mit technischen und organisatorischen Maßnahmen die Einhaltung des Datenschutzes und stellen sicher, dass die Daten nur für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden. Zudem bieten sie den Datennutzenden kompetente Beratungsleistungen und vielfältige Service-Angebote.

Eine Akkreditierung der FDZ durch den Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) hat sich als geeignete Form der Qualitätssicherung erwiesen, welche den Bedürfnissen der Wissenschaft und des Datenschutzes gleichermaßen gerecht wird. Im Fokus steht die Ermunterung von Datenproduzierenden, die ihre Daten bisher gar nicht oder nur wenigen privilegierten Partnern in der Wissenschaft zur Verfügung stellen, in Zukunft allen wissenschaftlich Forschenden in gleicher Weise einen Datenzugang zu gewähren. Die Akkreditierungskriterien konzentrieren sich daher auf die Gleichbehandlung beim Datenzugang aller berechtigten Datennutzenden.

Zur Qualitätssicherung der Forschungsdateninfrastruktur hat der RatSWD im Jahr 2010 Mindeststandards und Kriterien für die Akkreditierung erarbeitet. Um dauerhaft eine adäquate Qualitätssicherung und stetige Weiterentwicklung der Forschungsdateninfrastruktur zu gewährleisten, hatten die Vertreterinnen und Vertreter der akkreditierten FDZ im Ständigen Ausschuss Forschungsdateninfrastruktur (FDI Ausschuss) gemeinsam mit dem RatSWD beschlossen, die Richtlinien und Kriterien für die Akkreditierung von FDZ vor dem Hintergrund bisheriger Erfahrungen und neuer Entwicklungen des RatSWD kritisch zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dieser Beschluss fand auch Niederschlag in den Arbeitsprogrammen des RatSWD in seiner 5. Berufungsperiode und des FDI Ausschusses. Im Fokus standen dabei insbesondere die Anwendbarkeit der Akkreditierungskriterien auf die qualitätssichernde Kontrollfunktion für die Forschungsdateninfrastruktur sowie die Evaluation der Datenzentren.

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